Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf und Vertrieb von flexiblen und starren Medien der Digitaldruck- und Werbebranche; Konzeptionelle Unternehmensberatung und Begleitung von Betrieben der Werbe-, Logistik- und Baubranche; Kauf, Entwicklung und Verkauf von Grundstücken und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte; Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte; Vermittlung von Grundstücken und Immobilien.