Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und Rechtsform, die Übernahme der Geschäftsführung von andern Unternehmen, der An-, Verkauf, die Vermietung und Entwicklung von Immobilien und Grundstücken sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.