Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Organisationen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Serviceleistungen für Office-, Abrechnungs- und Unternehmensmanagement für andere und verbundene Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.