Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und Verpachten sowie die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken einschließlich Wohnungs- und Teileigentums, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von nationalen und internationalen, börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktien, sonstigen Beteiligungen und Vermögenswerten, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte