Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen im In- und Ausland sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte.