Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Bauwesens sowie eigene und fremde Vermögensverwaltung sowie der Erwerb und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und persönliche Haftung in anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte.