Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, die Betriebsführung von Erzeugungsanlagen und Bädern sowie Telekommunikation, Beschaffung/Bezug und Verkauf/Abgabe von Energie und Wasser, dies jeweils im privaten Sektor, Unterstützung des Personennahverkehrs, das Betreiben von Parkeinrichtungen sowie die Erbringung von diesbezüglichen Dienstleistungen sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen.