Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und das Betreiben von Gastronomiebetrieben, Cafés, Catering-Service, Organisation von Veranstaltungen mit Catering, Außer-Haus-Lieferservice, Aufstellung von Automaten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.