Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Systemgaststätten auf der Basis von Franchise-Verträgen, einschließlich der Vornahme sämtlicher, damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Die Planung, Vorbereitung und anschließende Beantragung der Erlaubnisse zur Gründung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens zur Beförderung von Personen und der Transport von Gütern auf der Schiene, der Kauf von Eisenbahnfahrzeugen sowie die Erbringung von Serviceleistungen rund um den Bahnkunden einschließlich der Vornahme sämtlicher, damit im Zusammenhang und den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten.