Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Planung, Projektierung und Durchführung von Modernisierungsvorhaben und Neubauten, Vergabe damit erforderlicher Aufträge und Erbringung hiermit zusammenhängender Dienstleistungen unter Ausschluss handwerklicher Leistungen sowie die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf im Bestand befindlicher Häuser, Wohnungen oder Grundstücke auch bei Beauftragung durch Dritte.