Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb inklusive der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung fachübergreifender ärztlich geleiteter medizinischer und kurativer Einrichtungen, insbesondere eines Medizinischen Versorgungszentrums in den Bundesländern Berlin und Brandenburg, sowie von integrierten Versorgungssystemen, unter anderem auch die Errichtung, der Aufbau und der Betrieb von Gesundheitszentren und Ärztehäusern, eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als angestellte Ärzte oder Vertragsärzte gemäß § 95 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) tätig sind sowie einer oder mehrerer Physiotherapiepraxen, unter anderem als zugelassene Heilmittelerbringer gemäß § 124 SGB V.