Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung; der Zentraleinkauf und die Materialbeschaffung für Aufzugsunternehmen; der Zentraleinkauf und die Materialbeschaffung für Hausbau- und Hausausstattungsunternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.