Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Service jeglicher Art an und für Kraftfahrzeuge und -räder sowie Wasserfahrzeuge, Gebrauchthandel von Kraftfahrzeugen und -räder sowie Wasserfahrzeugen, Handel mit Kleinteilen und Ersatzteilen für vorgenannte Gegenstände, ferner die Berechtigung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.
Vermietung von Solarbooten und anderen Wasserfahrzeugen (u.a. Sportboote), Erbringung von Gastronomischen Leistungen.