Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art sowie statistische Beratung und Data Science für andere Unternehmen, Universitäten oder sonstige Einrichtungen bzw. Institutionen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten