Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel sowie der E-Commerce-Handel (Internethandel) mit sowie die Be- und Verarbeitung von Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel, Spirituosen und Tabakwaren aller Art; der Betrieb von Gastronomie aller Art; die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.