Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Geschäftskontakten ausgenommen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten (wie z. B. Immobilen und Darlehensvermittlung) insbesondere im Deutsch - Chinesischen Handel; Handelsvertretung für ausländische Unternehmen in Deutschland; Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen; Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Förderung, Organisation und Durchführung von Projekten auf den Gebieten der Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie und Medizin; Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten.