Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt der die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Beton- und Natursteinwerkarbeiten, die Landespflege, kommunale Spezialleistungen, die Erdwirtschaft, die Kompostierung, der Handel mit und die Produktion von Baustoffen (Baustoffwirtschaft) und Baumschulerzeugnissen sowie die Vermietung von Grundstücken und Baumaschinen.