Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Pflege von eigenen und fremden Grundstücken und Gebäuden nebst den dazugehörigen Arbeiten sowie die Errichtung von Roh- und schlüsselfertigen Bauten nebst Bauüberwachung und sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.