Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- die pharmakologische und toxikologische Untersuchung an landwirtschaftlichen Nutztieren und Labortieren sowie in Vitro-Untersuchungen mit Substanzen und Wirkstoffen (Pharmakokinetik, Toxikokinetik, Verträglichkeitsuntersuchungen, Genotoxizitätsuntersuchungen u.a. Untersuchungen);
- die rückstandstoxikologische Untersuchung von Tierarzneimitteln, Substanzen und Wirkstoffen, die am landwirtschaftlichen Nutztier zur Anwendung kommen bzw. mit dem landwirtschaftlichen Nutztier in Berührung kommen;
- umwelttoxikologische Untersuchungen zu unerwünschten Stoffen;
- rückstandstoxikologische Bewertung von unerwünschten Stoffen (Schadstoffen) für den Verbraucher;
- Bewertung der Umweltbelastung mit unerwünschten Stoffen, Ausarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Umweltbelastung und Minderung toxikologischer Risiken;
- Untersuchung zur Qualität von Lebensmitteln insbesondere Fleisch und Fleischerzeugnisses;
- Forschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Begutachtung und Beratung aus den vorstehend beschriebenen Gebieten;
- Untersuchungen nach den GLP-Grundsätzen auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes; - Zertifizierungstätigkeiten nach DIN EN 45011 in der jeweils gültigen Fassung; - Untersuchungen als akkreditiertes Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 in der jeweiligen Fassung.