Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von Kommunikations- und Marketingkonzepten, Fotografie, Werbekampagnen und Einzelgewerbemaßnahmen und deren Inhalte, insbesondere die Entwicklung von Logos und Corporate Designs, Grafik-Designs, Videos und Texten sowie die Programmierung von Websites und Applikationen (Internet und Multimedia), Messe- und Veranstaltungsservice und die Durchführung von Marktforschungsmaßnahmen.
Die Verwaltung von Firmengeldern im Bereich Werbung, insbesondere um Werbeanzeigen schalten zu können im Digitalen Bereich oder für Events.