Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die entgeltliche Erbringung von Bau-Ingenieurleistungen aller Art, insbesondere auch im Bereich der Hochbau-Gebäude-Technik, der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich der Leistungsbilder gemäß HOAI (unter Ausschluss von Tätigkeiten, die unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 34 c der Gewerbeordnung stehen).