Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung von vermieteten und verpachteten Häusern, Grundstücken und Wohnungseigentum, deren Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung und die Begründung von Wohnungseigentum; der Garten- und Landschaftsbau; die Immobilienvermittlung im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung, die Beratung und Betreuung beim Kauf und Verkauf von solchen und die Vermietung sowie die Vermittlung von Darlehen