Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und das Verwerten von eigenen und fremden Immobilien sowie die Beteiligung an und die Verwaltung von Immobiliengesellschaften sowie die Ausübung von Maklertätigkeiten nach § 34 c GewO für den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen über Finanzanlagen, Bauvorhaben als Bauherr, Wohnimmobilienverwaltung.