Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufnahme von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen.
Die eigene Förderung und/oder Projektierung von Liegenschaften, sowie deren Bauvorhaben und die Übernahme eigener Beteiligungen daran.