Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere in der Immobilienwirtschaft, die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben für andere Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft;
- der Erwerb von Grundstücken, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als auch für Dritte und auf deren Rechnung;
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO);
- die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung;
- die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte und von Mietverhältnissen über Wohnräume.