Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) und § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), als Makler gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, die Vermittlung von Immobliendarlehensverträgen gemäß § 34i Abs. 1 GewO und die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen.