Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Geräten, Hardware und Software der Gebäudeautomatisierung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die Erbringung von IT-Leistungen und Unternehmensberatung im Bereich internetgestützter Werbung und Marketing und das Betreiben von Internetplattformen. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).