Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, die Entwicklung, der Erwerb, die Bewirtschaftung, insbesondere Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie die Durchführung von Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft, soweit nicht genehmigungsbedürftige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO), betroffen sind.