Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Dienstleistung in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie Landschaftspflege, Vermittlung von Flächen und Maßnahmen an Vorhabenträger im Rahmen der Eingriffsregelung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Projektkonzeptionierung, Verhandlungen mit Nutzern bzw. Eigentümern, Abstimmung mit allen relevanten Akteuren/Behörden, Maßnahmenrealisierung).