Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Aufstellen, Betreiben, Verkaufen und Vermieten von Geld- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten, ferner das Einrichten, Betreiben und Verkaufen von Spielhallen;
Das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetrieben im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes