Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Reparatur und Abbau von Erdleitungen, insbesondere für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Öl, Gas und Erwerb der etwa hierfür erforderlichen Genehmigungen durch Führung der Geschäfte der Teich Tief- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Blumberg, als deren Komplementärin sowie die Durchführung von allen mit den vorstehenden Gegenständen zusammenhängenden Geschäften