Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Management und die Beratung im Bereich der Fischwirtschaft, der Handel mit Aquakultursystemen und deren Zubehör, die Montage von Normteilen und Aquakulturkomponenten, Verwaltung eigenen Vermögens, jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens, alle hiermit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien sachdienlichen Geschäfte.