Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation oder Vornahme von Eventveranstaltungen, Entwicklungen von Veranstaltungen, wie Volksfeste, Firmen- und Familienfeiern sowie die Erbringungen von Leistungen im Wege der Eventgastronomie, insbesondere Ausschank von alkoholischen Getränken, Cateringservice und Imbiss für Reisegewerbe sowie die Erbringung von Bürodienstleistungen.