Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, insbesondere ggf. auch die Bebauung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten, die Einlagerung von Freizeitfahrzeugen (insbesondere Boote und Wohnmobilien) sowie das Erbringen von Werkleistungen (insbesondere auch Reparaturen) an Freizeitfahrzeugen.