Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, das Beteiligungscontrolling, die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung in anderen Unternehmen sowie die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen und Erstellung von ingenieur-technischen Planungsunterlagen sowie ähnlichen technischen Dienstleistungen