Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungsdienstleistung und Coaching von Unternehmen und Einzelpersonen; Erstellen von Börsenanalysen und Presseartikeln; Advisortätigkeiten; Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch Handel mit Wertpapieren, Devisen, Währungen, Rohstoffen und weiteren Anlageklassen; Vermittlung von Dienstleistungstätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) werden nicht ausgeübt.