Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export von sowie der Handel mit persönlicher Schutzausrüstung und nicht genehmigungs- oder konzessionspflichtigen Medizinprodukten und Sanitätsartikeln sowie Elektronikartikeln.
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind und/oder in den Geltungsbereich des Rechtsdienstieistungs- und Steuerberatungsgesetzes fallen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.