Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Küchenstudio; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung); Hausmeistertätigkeiten im und ums Haus (Haus- und Gartenpflege, Heckenschnitt, Rasenpflege, Pflanzungen von Gehölzen und Blumen, Beete anlegen, Aufräumarbeiten mit Ausnahme von eintragungspflichtigen Handwerkstätigkeiten); Tippgeber für Versicherungen und für Finanzdienstleister; Allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten.