Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung bei mehreren PV-Anlagen Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen ist.