Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen jeglicher Art und Beteiligungen hieran, ggf. die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben dieser Unternehmen, die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, das Halten und Verwalten von Schutzrechten, Lizenzen und sonstigen Eigentums und eigentumsähnlichen Rechten sowie Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungsleistungen.