Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Erhalt und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in diesen. Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung und nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sind sowie eine handwerksmäßige Betätigung gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.
Die Beteiligung an und Geschäftsführung von Gesellschaften mit einem gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck.