Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gleisbau, Tiefbau und Ingenieurbau, die logistische Planung und Durchführung von Baustellen, einschließlich damit in Zusammenhang stehender Gestellung von Arbeitszügen, Lokführern, Arbeitszugführern und Betriebskoordinatoren sowie das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zum Gütertransport als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Soweit die Gesellschaft mit derartigen Tätigkeiten in Handwerksbereiche hineinreichen sollte, wird sie derartige Leistungen stets durch entsprechend qualifizierte Nachunternehmer ausführen lassen oder in sonstiger Weise die Anforderungen des Handwerksrechts erfüllen.