Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, die Handelsvermittlung, Weiterverarbeitung und Produktion von nicht genehmigungspflichtigen Nahrungsmittelprodukten und Getränken, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, Dienstleistungen im Media- und Marketingbereich, Organisation von Events, Vermittlungsgeschäfte sowie die Materialveredlung und Lohnveredlung und Forschung und Entwicklung, die dem direkten und indirekten Zweck der Gesellschaft dienen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.