Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Krankenhäusern und anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen jedweder Art.
Ferner die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin in der Michels-Gruppe.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorgenannten Gegenstand zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Artbeteiligen, deren Vertretung übernehmen und unter denselben Voraussetzungen Zweigniederlassungen errichten.