Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Vermarktung und Verkauf von Behältern mit Lebens- und/oder Genussmitteln sowie Lizenzierung von Marken, Schutzrechten und Technologien an Dritte. Ferner die Verwaltung des eigenen Vermögens, sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.