Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Verwaltung von Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Frankfurter Mediengesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt (Oder) und die Führung der Geschäfte dieser Gesellschaft, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich insbesondere, jeweils soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben, errichten, pachten oder ihre Vertretung übernehmen, solche Unternehmen verwalten sowie solche Beteiligungen oder Vertretungen aufgeben bzw. veräußern.