Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohn- und Gewerberäumen; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung; die Tätigkeit als Baubetreuer im fremden Namen und auf fremde Rechnung (§ 34c Abs. 1 Gewerbeordnung); die Übernahme von Verwaltungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); der Groß- und Einzelhandel mit Getränken, Spirituosen, Weinen und Waren des täglichen Bedarfs; die Beteiligung an oder der Erwerb von Unternehmen in gleicher oder ähnlicher Art.