Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verwaltung von Gewerbe und Wohnräumen im eigenen Bestand, die Organisation von Veranstaltungen, die Betreibung von touristischen und sportlichen Einrichtungen, Vermietung von Bootsliegeplätzen und Stellplatzvermietung, die Betreibung einer Photovoltaikanlage