Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft betreut, bewirtschaftet und verwaltet Grundstücke und Bauwerke in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie erbringt ferner die Betreuung und Vermittlung von Bauvorhaben und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Leistungen.
Gegenstand ist weiterhin der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Grundvermögen, die Führung von Unternehmen und der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im Inland, einschließlich Tätigkeiten im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).