Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Krisenmanagement auf Zeit, Firmengründungen im Auftrag von Unternehmern und Investoren (keine Steuer- oder Rechtsberatung), kaufmännische Betreuung von Unternehmen, Handel im An- und Verkauf, Import/Export Vermittlungsgeschäfte, Schulungen unter Mitwirkung von Fach-(Gast-)Dozenten sowie Betreuungsdienste.